Motorflug - PPL(A) / LAPL(A)
Einfach mal schnell zum Kaffeetrinken an den Gardasee? Kein Problem mit dem Motorflugschein! Wir bilden sowohl den PPL(A) als auch den LAPL(A) aus. Der PPL(A) ist weltweit gültig, bzw. kann weltweit in nationale Lizenzen validiert werden.
Dabei gibt es keine Passagierzahlbeschränkung. In der Regel wird erst einmal die Klassenberechtigung für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP) erworben. Mit dieser ist es möglich die meisten Sportflugzeuge wie Cessna, Piper und Co zu fliegen. Es können aufbauend jedoch viele weitere Berechtigungen, wie zum Beispiel für zweimotorige Flugzeuge oder die Instrumentenflugberechtigung erworben werden. Der LAPL(A) ermöglicht ebenfalls einmotorige Flugzeuge zu fliegen. Jedoch ist hier das maximale Abfluggewicht auf 2t beschränkt und es dürfen maximal drei Passagiere mitgenommen werden. Dies ermöglicht ebenfalls das Fliegen der gängigsten Sportflugzeuge.
Er ist im Geltungsbereich der EASA gültig, also europaweit. Die Ausbildungsdauer ist etwas kürzer, da keine Funknavigation enthalten ist. Auch kann keine Berechtigung für zweimotorige Flugzeuge oder eine Instrumentenflugberechtigung erworben werden.
Der LAPL(A) ist ein guter Kompromiss, wenn die Fliegerei nur als reines Hobby betrieben werden soll. Für die Ausbildung zum Motorflugpiloten nutzen wir größtenteils unsere Cessna 172 oder auch eine Piper PA28.
So sieht die Schulung bei der Sportfluggruppe Lechfeld e.V. aus: Unserer Philosophie nach soll zunächst mit dem Segelfliegen begonnen werden. Dies ist unter anderem sinnvoll, um die fliegerischen Grundfertigkeiten zu erlangen. Weiterhin kann man sich dabei gut in das Umfeld "Verein" integrieren und die Luftfahrt in all ihren Details kennenlernen. Anschließend kann dann auf die Motorflugausbildung gewechselt werden und von den bereits erlernten Fähigkeiten profitiert werden.
Anfragen bezüglich der Ausbildung Motorflug bitte an: motorflugreferent@sfg-lechfeld.de
Nachtflugqualifikation - NVFR
Wenn die Sonne langsam untergeht wird es auch für die meisten VFR-Flieger Zeit die Räder wieder auf den Boden zu setzen. Doch es gibt auch ein Fliegen nach dem Ende der bürgerlichen Dämmerung. Dies ist die Zeit, nach der Piloten ohne Nachtfluglizenz nicht mehr fliegen dürfen. Jedoch kann man bei uns auch die Nachtflugqualifikation (NVFR) erwerben. Sie bietet die Möglichkeit den fliegerischen Horizont zu erweitern, um nun auch nachts Flüge nach Sichtflugregeln durchführen zu dürfen. Jedoch kann man bei uns auch die Nachtflugqualifikation (NVFR) erwerben. Sie bietet die Möglichkeit den fliegerischen Horizont zu erweitern, um nun auch nachts Flüge nach Sichtflugregeln durchführen zu dürfen. Für den Erwerb ist ein PPL(A) oder LAPL(A) Voraussetzung. Die Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht.
Der praktische Teil besteht aus fünf Stunden Flugzeit, in denen mindestens drei Stunden mit Lehrer (Dual) geflogen werden müssen, in welchen wiederum ein Überlandflug von mindestens 50 km enthalten ist. Des Weiteren sind mindestens fünf Solo-Platzrunden, jeweils mit einem Full-Stop zwischen Landung und Start, zu absolvieren. Der theoretische Teil der Ausbildung setzt sich üblicherweise aus ca. fünf Stunden, in denen zumeist bereits bekannte Fächer um zusätzliche Aspekte erweitert werden zusammen. Wer Inhaber eines LAPL ist, hat vor dem Abschluss der Nachtflug-Ausbildung zusätzlich noch das grundlegende Instrumentenflug-Training zu absolvieren, das den LAPL vom PPL unterscheidet, und das auch bei einem Upgrade von LAPL auf PPL geflogen werden müsste. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.